Haftung

So alt wie die Repair Cafes:

Die Diskussion um Haftung, Gültigkeit von Vorschriften, bestehenden Gefahren, aber auch Informationen über Verein oder nicht, Trägeroptionen, sowie die Verantwortung der Organisation im Kontrast zu den Reparateuren.

 

Die Geräteprüfungen sind ein eigenes Kapitel, sie sind zwingend notwendig, allerdings nicht im Umfang, wie sie eine Betriebsstättenverordnung für bewegliche(ortsveränderliche) Ektrogeräte DIN VDE  0701  0702 vorschreibt.

 

Wir versuchen hier, auf Risiken und Verantwortung  hinzuweisen, sowie die mögliche Haftung

 anhand von Beispielen zu klären.

Die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung besteht z.B. über die Anstiftung (günstig) sowie über jede Versicherunggesellschft, die Vereinshaftpflicht anbietet. Auch über einen Träger besteht oft die Möglichkeit, eine bereit vorhandene Versicherung auf das Repair Cafe auszuweiten (billiger als eine eigene Versicherung).


Grundsätzlich besteht bei Repair Cafes die gleiche Haftungs- und Risiko-Lage, wie sie bei den Tauschbörsen und Nachbarschftshilfen seit den 80 er Jahren schon bestand. Erfreulicherweise gibt es nur eine Handvoll Gerichtsverfahren, in denen geklärt werden mussste, ob eine Haftung der Einzelperson oder des Vereins bestehen könnte. Bei grober Fahrlässigkeit gilt immer Haftung. In allen anderen Fällen lässt sich die Haftung durch Sorgsamkeit, Einhaltung einiger Reglen, sowie mit dem Ausschluss einiger Geräte für Reparateure und Veranstalter so weit einschränken, dass selbst bei einem tatsächlichen Schaden (während oder nach der Veranstaltung, Sach- oder Personenschaden) nur noch ein vertretbares, vernünftiges Restrisiko bleibt. Hier kann und muss der Veranstalter für eine Information und Sensibilisierung seiner Mitarbeiter sorgen, aber auch für die Einhaltung der ausgehängten Vereinbarungen (Hausordnung, Sicherheitscharta).

In allen uns bekannten Fällen hat nur eine Rolle gespielt, wie Vorgänge tatsächlich abgelaufen sind, nicht, was in einer tollen Hausordnung stand. Ein Richter lädt sich dazu ein paar Zeugen und macht sich selbst ein Bild, also:

Was dort ausgehängt wird, muss nicht nur Hand und Fuss haben, es muss auch praktiziert werden.

Das geht so weit, das ein Mitarbeiter, der sich wiederholt nicht an die Regeln gehalten hat, sich entweder sofort ändert oder eine andere Aufgabe übernehmen muss. Diese unangenehme Pflicht hat die ORGA leider, und ja, es kommt vor.


Vorurteile und Missverständnisse:

Für die Haftung ist nicht entscheidend, ob eine Hilfe umsonst oder gegen Bezahlung erbracht wurde.

Es ist nicht möglich, mit einer Unterschrift des Besuchers  einfach jegliche Haftung zu vermeiden.

Die Organisationsform kann eine erhebliche Rolle spielen, Einzelhaftung kann bei einer Personengruppe gelten.

Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit lässt sich weder ausschliessen noch durch eine Versicherung abdecken.

Für einen Schaden kann je nach Umständen haften: Der Monteur, die ORGA, der Träger, oder jeder Mitarbeiter.

Aber es ist auch möglich, dass der Besucher oder sogar Dritte sowohl geschädigt werden wie auch haften kann.